Jeder Mensch, der in Deutschland einen Assistenzhund führt, muss die Voraussetzungen des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllen. Das bedeutet, dass eine langfristige körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Sinnesbeeinträchtigungen sind hierbei eingeschlossen.
,,Langfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.
Ein Assistenzhund soll seinem Menschen außerdem die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder andere behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können.
Der Nachweis darüber, dass man die Voraussetzungen erfüllt, um von einem Assistenzhund begleitet zu werden, kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
Einer dieser Nachweise muss der Assistenzhundschule vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Auch wenn Du Dich mit Deinem Wissen über Hunde bisher noch etwas unsicher fühlst, ist das kein Ausschlusskriterium für den Start einer Assistenzhundeausbildung. Die Assistenzhundeverordnung sieht grundsätzlich auch einen theoretischen Teil der Ausbildung vor. Die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Tierschutz, Haltung, Gesundheit sowie das Wesen und Verhalten des Assistenzhundes sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Du erlernst also nicht nur das praktische Trainieren Deines Hundes, sondern bekommst alle darüber hinaus wichtigen Informationen, damit Du ihn artgerecht halten, pflegen und auslasten kannst. Die tägliche Versorgung, Gesundheitsführsorge, sowie artgerechte Beschäftigung und Beachtung seines Ruhebedürfnisses sind genauso wichtige Bestandteile der Hundehaltung wie die Grundlagen der Kommunikation, Lerntheorie und Erziehung. Wir beschäftigen uns außerdem mit den Anzeichen einer Überlastung und den rassespezifischen Merkmalen Deines Hundes, damit Du ihn möglichst gut wahrnehmen und leiten kannst. Für individuelle Fragen stehe ich Dir als Deine Trainerin immer zur Seite. Auch zwischen den Trainingseinheiten kannst Du mich kontaktieren und wir beschäftigen uns mit Deinen Fragen rund um das Projekt.
Die Unterstützung von Freunden oder der Familie ist phasenweise unerlässlich. Schließlich kann es jederzeit zu vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen kommen, sodass die Versorgung des Hundes nicht mehr bewältigt werden kann. Dann ist die Unterstützung durch Bekannte zwingend notwendig. Gibt es diese Möglichkeit nicht, kann ich bei der Suche nach einer Unterkunft für einen Assistenzhund unterstützen.
Es ist aber unerlässlich sich ein entsprechendes Netzwerk im Vorfeld aufzubauen.
Sollte es zu einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik kommen, hängt die Möglichkeit der Mitnahme des Assistenzhundes in Ausbildung von der Kulanz des Klinikums ab. Erst, wenn Dein Hund die Ausbildung mit einer anerkannten Prüfung abgeschlossen hat, darf Dir die Mitnahme nicht mehr verwährt werden. Sollte es also im Verlauf der Assistenzhundeausbildung zu einem Klinikaufenthalt kommen, kann ebenfalls eine anderweitige Unterbringung notwendig sein.
Vor dem Beginn einer Assistenzhundeausbildung sollte die eigene Lebenssituation kritisch betrachtet werden:
Jeder Mensch, der in Deutschland einen Assistenzhund führt, muss die Voraussetzungen des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllen. Das bedeutet, dass eine langfristige körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Sinnesbeeinträchtigungen sind hierbei eingeschlossen.
,,Langfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.
Ein Assistenzhund soll seinem Menschen außerdem die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder andere behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können.
Der Nachweis darüber, dass man die Voraussetzungen erfüllt, um von einem Assistenzhund begleitet zu werden, kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
Einer dieser Nachweise muss der Assistenzhundschule vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Auch wenn Du Dich mit Deinem Wissen über Hunde bisher noch etwas unsicher fühlst, ist das kein Ausschlusskriterium für den Start einer Assistenzhundeausbildung. Die Assistenzhundeverordnung sieht grundsätzlich auch einen theoretischen Teil der Ausbildung vor. Die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Tierschutz, Haltung, Gesundheit sowie das Wesen und Verhalten des Assistenzhundes sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Du erlernst also nicht nur das praktische Trainieren Deines Hundes, sondern bekommst alle darüber hinaus wichtigen Informationen, damit Du ihn artgerecht halten, pflegen und auslasten kannst. Die tägliche Versorgung, Gesundheitsführsorge, sowie artgerechte Beschäftigung und Beachtung seines Ruhebedürfnisses sind genauso wichtige Bestandteile der Hundehaltung wie die Grundlagen der Kommunikation, Lerntheorie und Erziehung. Wir beschäftigen uns außerdem mit den Anzeichen einer Überlastung und den rassespezifischen Merkmalen Deines Hundes, damit Du ihn möglichst gut wahrnehmen und leiten kannst. Für individuelle Fragen stehe ich Dir als Deine Trainerin immer zur Seite. Auch zwischen den Trainingseinheiten kannst Du mich kontaktieren und wir beschäftigen uns mit Deinen Fragen rund um das Projekt.
Die Unterstützung von Freunden oder der Familie ist phasenweise unerlässlich. Schließlich kann es jederzeit zu vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen kommen, sodass die Versorgung des Hundes nicht mehr bewältigt werden kann. Dann ist die Unterstützung durch Bekannte zwingend notwendig. Gibt es diese Möglichkeit nicht, kann ich bei der Suche nach einer Unterkunft für einen Assistenzhund unterstützen.
Es ist aber unerlässlich sich ein entsprechendes Netzwerk im Vorfeld aufzubauen.
Sollte es zu einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik kommen, hängt die Möglichkeit der Mitnahme des Assistenzhundes in Ausbildung von der Kulanz des Klinikums ab. Erst, wenn Dein Hund die Ausbildung mit einer anerkannten Prüfung abgeschlossen hat, darf Dir die Mitnahme nicht mehr verwährt werden. Sollte es also im Verlauf der Assistenzhundeausbildung zu einem Klinikaufenthalt kommen, kann ebenfalls eine anderweitige Unterbringung notwendig sein.
Vor dem Beginn einer Assistenzhundeausbildung sollte die eigene Lebenssituation kritisch betrachtet werden:
Jeder Mensch, der in Deutschland einen Assistenzhund führt, muss die Voraussetzungen des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllen. Das bedeutet, dass eine langfristige körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Sinnesbeeinträchtigungen sind hierbei eingeschlossen.
,,Langfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.
Ein Assistenzhund soll seinem Menschen außerdem die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder andere behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können.
Der Nachweis darüber, dass man die Voraussetzungen erfüllt, um von einem Assistenzhund begleitet zu werden, kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
Einer dieser Nachweise muss der Assistenzhundschule vor Beginn der Ausbildung vorgelegt werden.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Auch wenn Du Dich mit Deinem Wissen über Hunde bisher noch etwas unsicher fühlst, ist das kein Ausschlusskriterium für den Start einer Assistenzhundeausbildung. Die Assistenzhundeverordnung sieht grundsätzlich auch einen theoretischen Teil der Ausbildung vor. Die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Tierschutz, Haltung, Gesundheit sowie das Wesen und Verhalten des Assistenzhundes sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Du erlernst also nicht nur das praktische Trainieren Deines Hundes, sondern bekommst alle darüber hinaus wichtigen Informationen, damit Du ihn artgerecht halten, pflegen und auslasten kannst. Die tägliche Versorgung, Gesundheitsführsorge, sowie artgerechte Beschäftigung und Beachtung seines Ruhebedürfnisses sind genauso wichtige Bestandteile der Hundehaltung wie die Grundlagen der Kommunikation, Lerntheorie und Erziehung. Wir beschäftigen uns außerdem mit den Anzeichen einer Überlastung und den rassespezifischen Merkmalen Deines Hundes, damit Du ihn möglichst gut wahrnehmen und leiten kannst. Für individuelle Fragen stehe ich Dir als Deine Trainerin immer zur Seite. Auch zwischen den Trainingseinheiten kannst Du mich kontaktieren und wir beschäftigen uns mit Deinen Fragen rund um das Projekt.
Die Unterstützung von Freunden oder der Familie ist phasenweise unerlässlich. Schließlich kann es jederzeit zu vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen kommen, sodass die Versorgung des Hundes nicht mehr bewältigt werden kann. Dann ist die Unterstützung durch Bekannte zwingend notwendig. Gibt es diese Möglichkeit nicht, kann ich bei der Suche nach einer Unterkunft für einen Assistenzhund unterstützen.
Es ist aber unerlässlich sich ein entsprechendes Netzwerk im Vorfeld aufzubauen.
Sollte es zu einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik kommen, hängt die Möglichkeit der Mitnahme des Assistenzhundes in Ausbildung von der Kulanz des Klinikums ab. Erst, wenn Dein Hund die Ausbildung mit einer anerkannten Prüfung abgeschlossen hat, darf Dir die Mitnahme nicht mehr verwährt werden. Sollte es also im Verlauf der Assistenzhundeausbildung zu einem Klinikaufenthalt kommen, kann ebenfalls eine anderweitige Unterbringung notwendig sein.
Vor dem Beginn einer Assistenzhundeausbildung sollte die eigene Lebenssituation kritisch betrachtet werden: