Grundsätzlich ist ein Mindestalter von 15 Monaten vorgeschrieben.
Ausnahme:
Für die Ausbildung von Warn- und Anzeige-Assistenzhunden gilt diese Altersgrenze nicht, sofern Reaktionen in Bezug auf innere körperliche Veränderungen trainiert werden. Sie dürfen die Assistenzhundeausbildung mit einem Alter von 12 Monaten beginnen.
Vor dem Beginn der Assistenzhundeausbildung muss jeder Hund eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsprüfung bestehen. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine tierärztliche Untersuchung festgestellt. Der Hund muss dazu mindestens 12 Monate alt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss das entsprechende Attest und der Befunderhebungsbogen vom Tierarzt vorgelegt werden. Die Untersuchung darf zu Beginn der Ausbildung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Eine entsprechende Eignungsprüfung kann durch einen fachkundigen Assistenzhundetrainer durchgeführt werden. Besteht ein Hund beide Prüfungen, kann er die Assistenzhundeausbildung im entsprechenden Mindestalter beginnen.
Um die Ausbildung zum Assistenzhund durchlaufen zu können, muss der Hund über die gesundheitliche Eignung verfügen. Diese kann man sich durch eine umfangreiche Untersuchung beim Tierarzt attestieren lassen. Dazu gibt es einen ,,Befunderhebungsbogen“, welcher vorgibt, was für diese Einschätzung untersucht werden muss.
Der Hund darf außerdem kein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben und, wenn es sich bei dem Hund um eine Hündin handelt, darf diese nicht zur Zucht eingesetzt werden. Generell sollte der Hund über ein angemessenes Sozial- und Umweltverhalten verfügen.
Ausschlussdiagnosen für eine Assistenzhundeausbildung sind Folgende:
• Nicht behandelbare und nicht einfach kontrollierbare chronische Erkrankungen, Stoffwechselstörungen oder organische Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Morbus Addison, Morbus Cushing, generalisierte Demodikose, atopische Dermatitis, Diabetes mellitus, Diabetes inspidiDus, chronische/exokrine Pankreasinsuffizienz, kognitive Dysfunktion)
• Chronische schmerzhafte, orthopädische Leiden
- Hüftgelenksdysplasie ab Schweregrad D1
- Ellbogendysplasie ab Grad 1
- hochgradige Anzeichen für eine Iumbosakrale Instabilität
- Übergangswirbel höheren Grades, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Arthrosen, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Ausgeprägte Tendopathien
- Patella-Luxation ab Grad 3
• Teil- oder Vollamputationen von Körperteilen entgegen dem Verbot des §6 des Tierschutzgesetzes (insbesondere Ohren und Rute)
• Hunde mit Qualzuchtmerkmalen entsprechend §10 der Tierschutz-Hundeverordnung
• Obstruktion der oberen Atemwege
• Anhaltende Verhaltensstörungen (gesteigerte Aggressivität oder ängstliches Verhalten)
• Verlust oder Einschränkung von Sinneswahrnehmungen (Hören, Sehen, …)
Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich.
Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle spielen. Außerdem wird das Lesen der Körpersprache von Hunden ein wichtiger Teil der Ausbildung sein, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden.
Besonders gut geeignet sind Hunde mit einem hohen "will to please". Das bedeutet, dass die Hunde besonders stark an der Zusammenarbeit mit dem Menschen interessiert sind und ihm gefallen wollen. Das trifft vor allem auf Hütehunde wie Collies, Border-Collies oder Australian Shepherds zu. Aber auch Retriever, wie der Labrador-Retriever oder der Golden-Retriever weisen diese Eigenschaft in der Regel auf. Man sollte dennoch keine einheitliche Eignung für eine bestimmte Rasse aussprechen. Bei der Auswahl eines geeigneten Hundes ist es wichtig die einzelnen Individuen zu betrachten, denn auch innerhalb einer Rasse gibt es eine ausgeprägte Bandbreite an Charakterstrukturen. Somit wird nicht jeder Hund einer Rasse für die Ausbildung als Assistenzhund geeignet sein.
Hunderassen, wie Pudel, Kreuzungen aus Retrievern und Pudeln (sogenannte Labra-Doodle oder Golden-Doodle) oder auch Hütehund-Retriever-Mischlinge zeigen häufig gute Eignungsvoraussetzungen für ein solches Projekt.
Nein. Selbstverständlich sind auch Mischlinge für die Ausbildung als Assistenzhund zulässig.
Die Eignung eines Assistenzhundes wird in jedem Fall individuell geprüft und somit gibt es auch Mischlinge mit unbekannter genetischer Abstammung, die für ein solches Projekt geeignet sind.
Grundsätzlich ist ein Mindestalter von 15 Monaten vorgeschrieben.
Ausnahme:
Für die Ausbildung von Warn- und Anzeige-Assistenzhunden gilt diese Altersgrenze nicht, sofern Reaktionen in Bezug auf innere körperliche Veränderungen trainiert werden. Sie dürfen die Assistenzhundeausbildung mit einem Alter von 12 Monaten beginnen.
Vor dem Beginn der Assistenzhundeausbildung muss jeder Hund eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsprüfung bestehen. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine tierärztliche Untersuchung festgestellt. Der Hund muss dazu mindestens 12 Monate alt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss das entsprechende Attest und der Befunderhebungsbogen vom Tierarzt vorgelegt werden. Die Untersuchung darf zu Beginn der Ausbildung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Eine entsprechende Eignungsprüfung kann durch einen fachkundigen Assistenzhundetrainer durchgeführt werden. Besteht ein Hund beide Prüfungen, kann er die Assistenzhundeausbildung im entsprechenden Mindestalter beginnen.
Um die Ausbildung zum Assistenzhund durchlaufen zu können, muss der Hund über die gesundheitliche Eignung verfügen. Diese kann man sich durch eine umfangreiche Untersuchung beim Tierarzt attestieren lassen. Dazu gibt es einen ,,Befunderhebungsbogen“, welcher vorgibt, was für diese Einschätzung untersucht werden muss.
Der Hund darf außerdem kein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben und, wenn es sich bei dem Hund um eine Hündin handelt, darf diese nicht zur Zucht eingesetzt werden. Generell sollte der Hund über ein angemessenes Sozial- und Umweltverhalten verfügen.
Ausschlussdiagnosen für eine Assistenzhundeausbildung sind Folgende:
• Nicht behandelbare und nicht einfach kontrollierbare chronische Erkrankungen, Stoffwechselstörungen oder organische Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Morbus Addison, Morbus Cushing, generalisierte Demodikose, atopische Dermatitis, Diabetes mellitus, Diabetes inspidiDus, chronische/exokrine Pankreasinsuffizienz, kognitive Dysfunktion)
• Chronische schmerzhafte, orthopädische Leiden
- Hüftgelenksdysplasie ab Schweregrad D1
- Ellbogendysplasie ab Grad 1
- hochgradige Anzeichen für eine Iumbosakrale Instabilität
- Übergangswirbel höheren Grades, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Arthrosen, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Ausgeprägte Tendopathien
- Patella-Luxation ab Grad 3
• Teil- oder Vollamputationen von Körperteilen entgegen dem Verbot des §6 des Tierschutzgesetzes (insbesondere Ohren und Rute)
• Hunde mit Qualzuchtmerkmalen entsprechend §10 der Tierschutz-Hundeverordnung
• Obstruktion der oberen Atemwege
• Anhaltende Verhaltensstörungen (gesteigerte Aggressivität oder ängstliches Verhalten)
• Verlust oder Einschränkung von Sinneswahrnehmungen (Hören, Sehen, …)
Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich.
Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle spielen. Außerdem wird das Lesen der Körpersprache von Hunden ein wichtiger Teil der Ausbildung sein, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden.
Besonders gut geeignet sind Hunde mit einem hohen "will to please". Das bedeutet, dass die Hunde besonders stark an der Zusammenarbeit mit dem Menschen interessiert sind und ihm gefallen wollen. Das trifft vor allem auf Hütehunde wie Collies, Border-Collies oder Australian Shepherds zu. Aber auch Retriever, wie der Labrador-Retriever oder der Golden-Retriever weisen diese Eigenschaft in der Regel auf. Man sollte dennoch keine einheitliche Eignung für eine bestimmte Rasse aussprechen. Bei der Auswahl eines geeigneten Hundes ist es wichtig die einzelnen Individuen zu betrachten, denn auch innerhalb einer Rasse gibt es eine ausgeprägte Bandbreite an Charakterstrukturen. Somit wird nicht jeder Hund einer Rasse für die Ausbildung als Assistenzhund geeignet sein.
Hunderassen, wie Pudel, Kreuzungen aus Retrievern und Pudeln (sogenannte Labra-Doodle oder Golden-Doodle) oder auch Hütehund-Retriever-Mischlinge zeigen häufig gute Eignungsvoraussetzungen für ein solches Projekt.
Nein. Selbstverständlich sind auch Mischlinge für die Ausbildung als Assistenzhund zulässig.
Die Eignung eines Assistenzhundes wird in jedem Fall individuell geprüft und somit gibt es auch Mischlinge mit unbekannter genetischer Abstammung, die für ein solches Projekt geeignet sind.
Grundsätzlich ist ein Mindestalter von 15 Monaten vorgeschrieben.
Ausnahme:
Für die Ausbildung von Warn- und Anzeige-Assistenzhunden gilt diese Altersgrenze nicht, sofern Reaktionen in Bezug auf innere körperliche Veränderungen trainiert werden. Sie dürfen die Assistenzhundeausbildung mit einem Alter von 12 Monaten beginnen.
Vor dem Beginn der Assistenzhundeausbildung muss jeder Hund eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsprüfung bestehen. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine tierärztliche Untersuchung festgestellt. Der Hund muss dazu mindestens 12 Monate alt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss das entsprechende Attest und der Befunderhebungsbogen vom Tierarzt vorgelegt werden. Die Untersuchung darf zu Beginn der Ausbildung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Eine entsprechende Eignungsprüfung kann durch einen fachkundigen Assistenzhundetrainer durchgeführt werden. Besteht ein Hund beide Prüfungen, kann er die Assistenzhundeausbildung im entsprechenden Mindestalter beginnen.
Um die Ausbildung zum Assistenzhund durchlaufen zu können, muss der Hund über die gesundheitliche Eignung verfügen. Diese kann man sich durch eine umfangreiche Untersuchung beim Tierarzt attestieren lassen. Dazu gibt es einen ,,Befunderhebungsbogen“, welcher vorgibt, was für diese Einschätzung untersucht werden muss.
Der Hund darf außerdem kein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben und, wenn es sich bei dem Hund um eine Hündin handelt, darf diese nicht zur Zucht eingesetzt werden. Generell sollte der Hund über ein angemessenes Sozial- und Umweltverhalten verfügen.
Ausschlussdiagnosen für eine Assistenzhundeausbildung sind Folgende:
• Nicht behandelbare und nicht einfach kontrollierbare chronische Erkrankungen, Stoffwechselstörungen oder organische Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Morbus Addison, Morbus Cushing, generalisierte Demodikose, atopische Dermatitis, Diabetes mellitus, Diabetes inspidiDus, chronische/exokrine Pankreasinsuffizienz, kognitive Dysfunktion)
• Chronische schmerzhafte, orthopädische Leiden
- Hüftgelenksdysplasie ab Schweregrad D1
- Ellbogendysplasie ab Grad 1
- hochgradige Anzeichen für eine Iumbosakrale Instabilität
- Übergangswirbel höheren Grades, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Arthrosen, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen
- Ausgeprägte Tendopathien
- Patella-Luxation ab Grad 3
• Teil- oder Vollamputationen von Körperteilen entgegen dem Verbot des §6 des Tierschutzgesetzes (insbesondere Ohren und Rute)
• Hunde mit Qualzuchtmerkmalen entsprechend §10 der Tierschutz-Hundeverordnung
• Obstruktion der oberen Atemwege
• Anhaltende Verhaltensstörungen (gesteigerte Aggressivität oder ängstliches Verhalten)
• Verlust oder Einschränkung von Sinneswahrnehmungen (Hören, Sehen, …)
Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich.
Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle spielen. Außerdem wird das Lesen der Körpersprache von Hunden ein wichtiger Teil der Ausbildung sein, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden.
Besonders gut geeignet sind Hunde mit einem hohen "will to please". Das bedeutet, dass die Hunde besonders stark an der Zusammenarbeit mit dem Menschen interessiert sind und ihm gefallen wollen. Das trifft vor allem auf Hütehunde wie Collies, Border-Collies oder Australian Shepherds zu. Aber auch Retriever, wie der Labrador-Retriever oder der Golden-Retriever weisen diese Eigenschaft in der Regel auf. Man sollte dennoch keine einheitliche Eignung für eine bestimmte Rasse aussprechen. Bei der Auswahl eines geeigneten Hundes ist es wichtig die einzelnen Individuen zu betrachten, denn auch innerhalb einer Rasse gibt es eine ausgeprägte Bandbreite an Charakterstrukturen. Somit wird nicht jeder Hund einer Rasse für die Ausbildung als Assistenzhund geeignet sein.
Hunderassen, wie Pudel, Kreuzungen aus Retrievern und Pudeln (sogenannte Labra-Doodle oder Golden-Doodle) oder auch Hütehund-Retriever-Mischlinge zeigen häufig gute Eignungsvoraussetzungen für ein solches Projekt.
Nein. Selbstverständlich sind auch Mischlinge für die Ausbildung als Assistenzhund zulässig.
Die Eignung eines Assistenzhundes wird in jedem Fall individuell geprüft und somit gibt es auch Mischlinge mit unbekannter genetischer Abstammung, die für ein solches Projekt geeignet sind.