rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

  • Wo sind die rechtlichen Regelungen für Assistenzhunde hinterlegt?

    Die rechtlichen Vorschriften sind  im Abschnitt 2b (§12 e – 12l) des Behindertengleichstellungsgesetzes und in der Assistenzhundeverordnung zu finden. 

  • Was ist das Ziel der gesetzlichen Regelung?

    Das Ziel der neuen gesetzlichen Regelung liegt darin, einheitliche Standards zu schaffen und die Qualität der Assistenzhundeausbildung zu sichern.

    Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zutrittsrechte. Die gesetzliche Regelung legt fest, welche Hunde als Hilfsmittel beispielsweise in Lebensmittelmärkte oder Ärztehäuser mitgenommen werden dürfen. Es gibt nun eine einheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde, um dem einheitlichen Standard Ausdruck zu verleihen und das Erkennen von anerkannten Assistenzhunden zu erleichtern. 

  • Was ist die Assistenzhundeverordnung?

    Die Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 konkretisiert die neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    Dort wurde bereits am 01.Juli 2021 eine Veränderung vorgenommen und es entstand der §12 e – 12l im Abschnitt 2. 

    Erst mit der Konkretisierung durch die Asssistenzhundeverordnung wurden die Veränderungen des BGG bezüglich der Assistenzhunde in der Praxis anwendbar und umsetzbar. 


    Nun gibt es erstmalig in Deutschland rechtlich gültige Vorgaben für Assistenzhunde. 

  • Welche Regelungen sind im Behindertengleichstellungsgesetz zu finden?

    Im Abschnitt 2b sind folgende Vorschriften bezüglich der Assistenzhunde zu finden: 


    § 12 e: Zutrittsrechte für Assistenzhunde 

    §12 f:   Vorgaben zur Ausbildung von Assistenzhunden 

    §12 g:  Vorgaben zur Prüfung von Assistenzhunden 

    §12 h:  Vorgaben zur Haltung von Assistenzhunden 

    §12 i:    Vorgaben zur Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde

    §12 j:   Vorgaben zur Zertifizierungsstelle der Ausbildungsstätten und zu den Prüfern von Assistenzhunden 

    §12 k:  Vorgaben zur Studie (Untersuchung der Umsetzung und Auswirkungen) 

    §12 l:   Verordnungsermächtigung

  • Was beinhaltet die Assistenzhundeverordnung?

    In der Assistenzhundeverordnung sind Vorgaben zu folgenden Themenbereichen zu finden:


    • Assistenzhundearten 
    • Grunderziehung des Hundes 
    • Gesundheitliche Eignung des Hundes 
    • Registrierungspflicht für Assistenzhunde 
    • Ausbildungsformen (Selbst- und Fremdausbildung) 
    • Ziel und Inhalt der Ausbildung 
    • Eignung als Assistenzhund
    • Alter bei Beginn der Ausbildung 
    • Bedarfsprüfung des Assistenznehmers 
    • Vorgaben für die Ausbildungsstätten 
    • Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung 
    • Anmeldung zur Prüfung
    • Ziel und Inhalt der Prüfung, 
    • Alter des Hundes bei der Prüfung
    • Zertifizierung der Assistenzhundeschulen 
    • Anerkennung der Assistenzhunde 
    • Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde 
    • Verlängerung der Anerkennung und Gültigkeit des Ausweises 
    • Tierärztliche Untersuchung 
    • Kennzeichnung von Assistenzhunden 
    • Haftpflichtversicherung

    Die vollständige Assistenzhundeverordnung ist am Ende dieser Seite als PDF-Datei hinterlegt. 

  • Was ist mit der Übergangsregel gemeint?

    Die Übergangsregel gilt bis Ende Juni 2024. 


    Ab Juli 2024 werden Prüfungen durch zertifizierte Prüfungsinstitutionen notwendig sein, um seinen Hund als anerkannten Assistenzhund bezeichnen zu können. 


    Bis dahin sind auch Prüfungen durch nicht zertifizierte Prüfungsinstitutionen möglich. 

    Um trotzdem eine Anerkennung seines Assistenzhundes zu erlangen, ist es wichtig, dass die gewählte Prüfungsinstanz in der Auflistung von qualifizierten Prüferinnen und Prüfern im Sinne des § 21

    Absatz 2 Assistenzhundeverordnung (AHundV) zu finden ist. 

  • Wer kann die Übergangsregel nutzen?

    Assistenzhunde, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und diese bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abschließen werden, erfüllen die Voraussetzungen der Übergangsregel. 


    Für sie gelten nur die Regelungen zur Anerkennung, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung sowie zur jährlichen Untersuchung. 

Assistenzhundeverordnung als PDF-Datei
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Assistenzhundeverordnung

  • Wo sind die rechtlichen Regelungen für Assistenzhunde hinterlegt?

    Die rechtlichen Vorschriften sind  im Abschnitt 2b (§12 e – 12l) des Behindertengleichstellungsgesetzes und in der Assistenzhundeverordnung zu finden. 

  • Was ist das Ziel der gesetzlichen Regelung?

    Das Ziel der neuen gesetzlichen Regelung liegt darin, einheitliche Standards zu schaffen und die Qualität der Assistenzhundeausbildung zu sichern.

    Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zutrittsrechte. Die gesetzliche Regelung legt fest, welche Hunde als Hilfsmittel beispielsweise in Lebensmittelmärkte oder Ärztehäuser mitgenommen werden dürfen. Es gibt nun eine einheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde, um dem einheitlichen Standard Ausdruck zu verleihen und das Erkennen von anerkannten Assistenzhunden zu erleichtern. 

  • Was ist die Assistenzhundeverordnung?

    Die Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 konkretisiert die neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    Dort wurde bereits am 01.Juli 2021 eine Veränderung vorgenommen und es entstand der §12 e – 12l im Abschnitt 2. 

    Erst mit der Konkretisierung durch die Asssistenzhundeverordnung wurden die Veränderungen des BGG bezüglich der Assistenzhunde in der Praxis anwendbar und umsetzbar. 


    Nun gibt es erstmalig in Deutschland rechtlich gültige Vorgaben für Assistenzhunde. 

  • Welche Regelungen sind im Behindertengleichstellungsgesetz zu finden?

    Im Abschnitt 2b sind folgende Vorschriften bezüglich der Assistenzhunde zu finden: 


    § 12 e: Zutrittsrechte für Assistenzhunde 

    §12 f:   Vorgaben zur Ausbildung von Assistenzhunden 

    §12 g:  Vorgaben zur Prüfung von Assistenzhunden 

    §12 h:  Vorgaben zur Haltung von Assistenzhunden 

    §12 i:    Vorgaben zur Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde

    §12 j:   Vorgaben zur Zertifizierungsstelle der Ausbildungsstätten und zu den Prüfern von Assistenzhunden 

    §12 k:  Vorgaben zur Studie (Untersuchung der Umsetzung und Auswirkungen) 

    §12 l:   Verordnungsermächtigung

  • Was beinhaltet die Assistenzhundeverordnung?

    In der Assistenzhundeverordnung sind Vorgaben zu folgenden Themenbereichen zu finden:


    • Assistenzhundearten 
    • Grunderziehung des Hundes 
    • Gesundheitliche Eignung des Hundes 
    • Registrierungspflicht für Assistenzhunde 
    • Ausbildungsformen (Selbst- und Fremdausbildung) 
    • Ziel und Inhalt der Ausbildung 
    • Eignung als Assistenzhund
    • Alter bei Beginn der Ausbildung 
    • Bedarfsprüfung des Assistenznehmers 
    • Vorgaben für die Ausbildungsstätten 
    • Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung 
    • Anmeldung zur Prüfung
    • Ziel und Inhalt der Prüfung, 
    • Alter des Hundes bei der Prüfung
    • Zertifizierung der Assistenzhundeschulen 
    • Anerkennung der Assistenzhunde 
    • Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde 
    • Verlängerung der Anerkennung und Gültigkeit des Ausweises 
    • Tierärztliche Untersuchung 
    • Kennzeichnung von Assistenzhunden 
    • Haftpflichtversicherung

    Die vollständige Assistenzhundeverordnung ist am Ende dieser Seite als PDF-Datei hinterlegt. 

  • Was ist mit der Übergangsregel gemeint?

    Die Übergangsregel gilt bis Ende Juni 2024. 


    Ab Juli 2024 werden Prüfungen durch zertifizierte Prüfungsinstitutionen notwendig sein, um seinen Hund als anerkannten Assistenzhund bezeichnen zu können. 


    Bis dahin sind auch Prüfungen durch nicht zertifizierte Prüfungsinstitutionen möglich. 

    Um trotzdem eine Anerkennung seines Assistenzhundes zu erlangen, ist es wichtig, dass die gewählte Prüfungsinstanz in der Auflistung von qualifizierten Prüferinnen und Prüfern im Sinne des § 21

    Absatz 2 Assistenzhundeverordnung (AHundV) zu finden ist. 

  • Wer kann die Übergangsregel nutzen?

    Assistenzhunde, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und diese bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abschließen werden, erfüllen die Voraussetzungen der Übergangsregel. 


    Für sie gelten nur die Regelungen zur Anerkennung, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung sowie zur jährlichen Untersuchung. 

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  • Wo sind die rechtlichen Regelungen für Assistenzhunde hinterlegt?

    Die rechtlichen Vorschriften sind  im Abschnitt 2b (§12 e – 12l) des Behindertengleichstellungsgesetzes und in der Assistenzhundeverordnung zu finden. 

  • Was ist das Ziel der gesetzlichen Regelung?

    Das Ziel der neuen gesetzlichen Regelung liegt darin, einheitliche Standards zu schaffen und die Qualität der Assistenzhundeausbildung zu sichern.

    Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zutrittsrechte. Die gesetzliche Regelung legt fest, welche Hunde als Hilfsmittel beispielsweise in Lebensmittelmärkte oder Ärztehäuser mitgenommen werden dürfen. Es gibt nun eine einheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde, um dem einheitlichen Standard Ausdruck zu verleihen und das Erkennen von anerkannten Assistenzhunden zu erleichtern. 

  • Was ist die Assistenzhundeverordnung?

    Die Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 konkretisiert die neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    Dort wurde bereits am 01.Juli 2021 eine Veränderung vorgenommen und es entstand der §12 e – 12l im Abschnitt 2. 

    Erst mit der Konkretisierung durch die Asssistenzhundeverordnung wurden die Veränderungen des BGG bezüglich der Assistenzhunde in der Praxis anwendbar und umsetzbar. 


    Nun gibt es erstmalig in Deutschland rechtlich gültige Vorgaben für Assistenzhunde. 

  • Welche Regelungen sind im Behindertengleichstellungsgesetz zu finden?

    Im Abschnitt 2b sind folgende Vorschriften bezüglich der Assistenzhunde zu finden: 


    § 12 e: Zutrittsrechte für Assistenzhunde 

    §12 f:   Vorgaben zur Ausbildung von Assistenzhunden 

    §12 g:  Vorgaben zur Prüfung von Assistenzhunden 

    §12 h:  Vorgaben zur Haltung von Assistenzhunden 

    §12 i:    Vorgaben zur Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde

    §12 j:   Vorgaben zur Zertifizierungsstelle der Ausbildungsstätten und zu den Prüfern von Assistenzhunden 

    §12 k:  Vorgaben zur Studie (Untersuchung der Umsetzung und Auswirkungen) 

    §12 l:   Verordnungsermächtigung

  • Was beinhaltet die Assistenzhundeverordnung?

    In der Assistenzhundeverordnung sind Vorgaben zu folgenden Themenbereichen zu finden:


    • Assistenzhundearten 
    • Grunderziehung des Hundes 
    • Gesundheitliche Eignung des Hundes 
    • Registrierungspflicht für Assistenzhunde 
    • Ausbildungsformen (Selbst- und Fremdausbildung) 
    • Ziel und Inhalt der Ausbildung 
    • Eignung als Assistenzhund
    • Alter bei Beginn der Ausbildung 
    • Bedarfsprüfung des Assistenznehmers 
    • Vorgaben für die Ausbildungsstätten 
    • Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung 
    • Anmeldung zur Prüfung
    • Ziel und Inhalt der Prüfung, 
    • Alter des Hundes bei der Prüfung
    • Zertifizierung der Assistenzhundeschulen 
    • Anerkennung der Assistenzhunde 
    • Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde 
    • Verlängerung der Anerkennung und Gültigkeit des Ausweises 
    • Tierärztliche Untersuchung 
    • Kennzeichnung von Assistenzhunden 
    • Haftpflichtversicherung

    Die vollständige Assistenzhundeverordnung ist am Ende dieser Seite als PDF-Datei hinterlegt. 

  • Was ist mit der Übergangsregel gemeint?

    Die Übergangsregel gilt bis Ende Juni 2024. 


    Ab Juli 2024 werden Prüfungen durch zertifizierte Prüfungsinstitutionen notwendig sein, um seinen Hund als anerkannten Assistenzhund bezeichnen zu können. 


    Bis dahin sind auch Prüfungen durch nicht zertifizierte Prüfungsinstitutionen möglich. 

    Um trotzdem eine Anerkennung seines Assistenzhundes zu erlangen, ist es wichtig, dass die gewählte Prüfungsinstanz in der Auflistung von qualifizierten Prüferinnen und Prüfern im Sinne des § 21

    Absatz 2 Assistenzhundeverordnung (AHundV) zu finden ist. 

  • Wer kann die Übergangsregel nutzen?

    Assistenzhunde, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und diese bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abschließen werden, erfüllen die Voraussetzungen der Übergangsregel. 


    Für sie gelten nur die Regelungen zur Anerkennung, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung sowie zur jährlichen Untersuchung. 

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