Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

  • Werden die Kosten für einen Assistenzhund von der Krankenkasse übernommen?

    Die Kosten für einen Assistenzhund werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Lediglich Blindenführhunde sind dort als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und werden somit finanziell unterstützt. Dennoch gibt es zahlreiche Stiftungen und Fonds, die sich finanziell an den Ausbildungskosten beteiligen. Auch die Übernahme einer gesamten Finanzierung kann möglich sein. Die Chancen auf eine Teilfinanzierung sind relativ hoch. 

    Die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen unterstützen Dich bei diesem Thema gerne. Aber auch wir können uns über die Möglichkeit der Finanzierungssuche austauschen.

    Für die Beantragung der Gelder wird die Vorlage eines Kostenvoranschlags notwendig sein. Diesen kann ich Dir nach unserem Infogespräch gerne zukommen lassen. 

    Dieses ist für die Entstehung Deiner individuellen Ausbildungsplanung wichtig. Das Infogespräch bei Kompass-Dogs ist für Dich kostenlos und verpflichtet Dich zu keinerlei Verträgen. 

  • Müssen die Ausbildungskosten als Einmalzahlung getätigt werden?

    Sicherlich gibt es in den unterschiedlichen Ausbildungsstätten verschiedene Abrechnungssysteme. Bei Kompass-Dogs ist die Bezahlung in monatlichen Raten gängig. 

  • Wie lange dauert die Ausbildung zum Assistenzhund?

    In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden. Sowohl bei der Selbstausbildung als auch bei der Fremdausbildung schreibt die Assistenzhundeverordnung einen Umfang von 60 Zeitstunden vor. Diese können ganz individuell in Anspruch genommen werden. Dabei darf die Ausbildungsdauer von 2 Monaten nicht unterschritten werden. 

    Die Dauer der Ausbildung hängt also vom Trainingsrhythmus ab. Welche zeitlichen Abstände zwischen den Trainingseinheiten für Dich optimal sind und welchen zeitlichen Umfang eine Trainingseinheit haben soll, können wir ganz individuell festlegen.

  • Kann man die Assistenzhundeausbildung abkürzen?

    Wenn der Assistenznehmer bereits eine Ausbildung mit einem anderen Hund absolviert oder begleitet hat, ist eine Abkürzung der Ausbildung möglich. Eigentlich schreibt die Assistenzhundeverordnung eine Mindest-Trainingsstunden-Anzahl von 60 Stunden (verteilt auf einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten) vor. In dem genannten Fall, kann von diesen zeitlichen Vorgaben abgewichen werden. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

  • Wie lange darf ein Assistenzhund arbeiten? Wann muss er in Rente gehen?

    Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich. 

  • Muss ich meinen Assistenzhund kennzeichnen?

    Wenn Du mit Deinem Hund in der Öffentlichkeit unterwegs bist, bleibt es Dir überlassen, ob Du ihn kennzeichnen möchtest, oder nicht. Wichtig wird die Kennzeichnung erst dann, wenn Du Deinen Assistenzhund in öffentliche Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen mitnehmen möchtest, in denen Hunde eigentlich nicht erlaubt sind. Das Abzeichen, welches Du nach einer anerkannten Abschlussprüfung bekommst, musst Du bei Inanspruchnahme der Sonderzutrittsrechte sichtbar auf einer Kenndecke, einem Geschirr, am Halsband oder auf sonstiger Weise an Deinem Assistenzhund befestigen. Solltest Du das offizielle Assistenzhunde-Abzeichen einmal nicht dabei haben, kannst Du Deinen Hund auch auf andere Weise als Assistenzhund kennzeichnen. Du bist in einem solchen Fall allerdings dazu verpflichtet, Deinen Ausweis, welchen Du zusammen mit dem Abzeichen bekommen hast, vorzuzeigen. Die abweichende Kennzeichnung muss ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Ansonsten kannst Du immer frei entscheiden, wann Du ihn kennzeichnen möchtest oder nicht. 

  • Darf ich meinen Assistenzhund überall mithinnehmen?

    Wenn Du mit Deinem Hund eine anerkannte Prüfung abgelegt hast und die offizielle Kennzeichnung und den entsprechenden Ausweis mitführst, darf Dir der Zutritt wegen der Begleitung Deines Assistenzhundes nicht verweigert werden. Die Sonderzutrittsrechte ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind.

    Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt. 

    Die Zutrittsrechte während der Ausbildungszeit sind nicht genauer definiert. Hier solltest Du Dich im Vorfeld informieren. Wenn Du Dich freundlich vorstellst und die Situation erklärst, sollte es in der Regel kein Problem sein. Es ist ratsam schriftlichen Kontakt aufzunehmen, damit Du die Zutrittszusage beim Besuch der Einrichtung im Zweifelsfall vorlegen kannst. Das wird Dir mögliche unangenehme Situationen erleichtern können. Dein Hund muss in jedem Fall als Assistenzhund gekennzeichnet sein und auch das Mitführen der Ausbildungsbescheinigung ist besonders wichtig. 

  • Bekommt mein Hund Pausen, oder muss er durchgehend arbeiten?

    Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle in der Assistenzhundeausbildung spielen. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Aber auch das Lesen der Körpersprache von Hunden wird in der Ausbildung thematisiert, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. 

    In anhaltenden Krisensituationen kann es notwendig sein, dass Dein Assistenzhund phasenweise von einer weiteren Bezugsperson betreut wird. Ein Spaziergang ohne den Assistenznehmer ist für den Hund eine eindeutige Pause und wird ihm sicherlich gut tun. Wann genau das von Nöten ist, können wir gemeinsam erarbeiten. Du wirst aber zwangsläufig ein gutes Gespür für die Bedürfnisse Deines Assistenzhundes entwickeln.

    In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden. 

  • Was ist bei der Haftpflichtversicherung eines Assistenzhundes zu beachten?

    Als Halter eines Assistenzhundes muss Du eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500€ zur Deckung der durch den Hund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abschließen. 

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und sonstige Schäden abdecken. 

zurück zur Übersicht

Rahmenbedingungen

  • Werden die Kosten für einen Assistenzhund von der Krankenkasse übernommen?

    Die Kosten für einen Assistenzhund werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Lediglich Blindenführhunde sind dort als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und werden somit finanziell unterstützt. Dennoch gibt es zahlreiche Stiftungen und Fonds, die sich finanziell an den Ausbildungskosten beteiligen. Auch die Übernahme einer gesamten Finanzierung kann möglich sein. Die Chancen auf eine Teilfinanzierung sind relativ hoch. 

    Die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen unterstützen Dich bei diesem Thema gerne. Aber auch wir können uns über die Möglichkeit der Finanzierungssuche austauschen.

    Für die Beantragung der Gelder wird die Vorlage eines Kostenvoranschlags notwendig sein. Diesen kann ich Dir nach unserem Infogespräch gerne zukommen lassen. 

    Dieses ist für die Entstehung Deiner individuellen Ausbildungsplanung wichtig. Das Infogespräch bei Kompass-Dogs ist für Dich kostenlos und verpflichtet Dich zu keinerlei Verträgen. 

  • Müssen die Ausbildungskosten als Einmalzahlung getätigt werden?

    Sicherlich gibt es in den unterschiedlichen Ausbildungsstätten verschiedene Abrechnungssysteme. Bei Kompass-Dogs ist die Bezahlung in monatlichen Raten gängig. 

  • Wie lange dauert die Ausbildung zum Assistenzhund?

    In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden. Sowohl bei der Selbstausbildung als auch bei der Fremdausbildung schreibt die Assistenzhundeverordnung einen Umfang von 60 Zeitstunden vor. Diese können ganz individuell in Anspruch genommen werden. Dabei darf die Ausbildungsdauer von 2 Monaten nicht unterschritten werden. 

    Die Dauer der Ausbildung hängt also vom Trainingsrhythmus ab. Welche zeitlichen Abstände zwischen den Trainingseinheiten für Dich optimal sind und welchen zeitlichen Umfang eine Trainingseinheit haben soll, können wir ganz individuell festlegen.

  • Kann man die Assistenzhundeausbildung abkürzen?

    Wenn der Assistenznehmer bereits eine Ausbildung mit einem anderen Hund absolviert oder begleitet hat, ist eine Abkürzung der Ausbildung möglich. Eigentlich schreibt die Assistenzhundeverordnung eine Mindest-Trainingsstunden-Anzahl von 60 Stunden (verteilt auf einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten) vor. In dem genannten Fall, kann von diesen zeitlichen Vorgaben abgewichen werden. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

  • Wie lange darf ein Assistenzhund arbeiten? Wann muss er in Rente gehen?

    Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich. 

  • Muss ich meinen Assistenzhund kennzeichnen?

    Wenn Du mit Deinem Hund in der Öffentlichkeit unterwegs bist, bleibt es Dir überlassen, ob Du ihn kennzeichnen möchtest, oder nicht. Wichtig wird die Kennzeichnung erst dann, wenn Du Deinen Assistenzhund in öffentliche Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen mitnehmen möchtest, in denen Hunde eigentlich nicht erlaubt sind. Das Abzeichen, welches Du nach einer anerkannten Abschlussprüfung bekommst, musst Du bei Inanspruchnahme der Sonderzutrittsrechte sichtbar auf einer Kenndecke, einem Geschirr, am Halsband oder auf sonstiger Weise an Deinem Assistenzhund befestigen. Solltest Du das offizielle Assistenzhunde-Abzeichen einmal nicht dabei haben, kannst Du Deinen Hund auch auf andere Weise als Assistenzhund kennzeichnen. Du bist in einem solchen Fall allerdings dazu verpflichtet, Deinen Ausweis, welchen Du zusammen mit dem Abzeichen bekommen hast, vorzuzeigen. Die abweichende Kennzeichnung muss ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Ansonsten kannst Du immer frei entscheiden, wann Du ihn kennzeichnen möchtest oder nicht. 

  • Darf ich meinen Assistenzhund überall mithinnehmen?

    Wenn Du mit Deinem Hund eine anerkannte Prüfung abgelegt hast und die offizielle Kennzeichnung und den entsprechenden Ausweis mitführst, darf Dir der Zutritt wegen der Begleitung Deines Assistenzhundes nicht verweigert werden. Die Sonderzutrittsrechte ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind.

    Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt. 

    Die Zutrittsrechte während der Ausbildungszeit sind nicht genauer definiert. Hier solltest Du Dich im Vorfeld informieren. Wenn Du Dich freundlich vorstellst und die Situation erklärst, sollte es in der Regel kein Problem sein. Es ist ratsam schriftlichen Kontakt aufzunehmen, damit Du die Zutrittszusage beim Besuch der Einrichtung im Zweifelsfall vorlegen kannst. Das wird Dir mögliche unangenehme Situationen erleichtern können. Dein Hund muss in jedem Fall als Assistenzhund gekennzeichnet sein und auch das Mitführen der Ausbildungsbescheinigung ist besonders wichtig. 

  • Bekommt mein Hund Pausen, oder muss er durchgehend arbeiten?

    Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle in der Assistenzhundeausbildung spielen. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Aber auch das Lesen der Körpersprache von Hunden wird in der Ausbildung thematisiert, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. 

    In anhaltenden Krisensituationen kann es notwendig sein, dass Dein Assistenzhund phasenweise von einer weiteren Bezugsperson betreut wird. Ein Spaziergang ohne den Assistenznehmer ist für den Hund eine eindeutige Pause und wird ihm sicherlich gut tun. Wann genau das von Nöten ist, können wir gemeinsam erarbeiten. Du wirst aber zwangsläufig ein gutes Gespür für die Bedürfnisse Deines Assistenzhundes entwickeln.

    In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden. 

  • Was ist bei der Haftpflichtversicherung eines Assistenzhundes zu beachten?

    Als Halter eines Assistenzhundes muss Du eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500€ zur Deckung der durch den Hund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abschließen. 

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und sonstige Schäden abdecken. 

zurück zur Übersicht

Rahmenbedingungen

  • Werden die Kosten für einen Assistenzhund von der Krankenkasse übernommen?

    Die Kosten für einen Assistenzhund werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Lediglich Blindenführhunde sind dort als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und werden somit finanziell unterstützt. Dennoch gibt es zahlreiche Stiftungen und Fonds, die sich finanziell an den Ausbildungskosten beteiligen. Auch die Übernahme einer gesamten Finanzierung kann möglich sein. Die Chancen auf eine Teilfinanzierung sind relativ hoch. 

    Die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen unterstützen Dich bei diesem Thema gerne. Aber auch wir können uns über die Möglichkeit der Finanzierungssuche austauschen.

    Für die Beantragung der Gelder wird die Vorlage eines Kostenvoranschlags notwendig sein. Diesen kann ich Dir nach unserem Infogespräch gerne zukommen lassen. 

    Dieses ist für die Entstehung Deiner individuellen Ausbildungsplanung wichtig. Das Infogespräch bei Kompass-Dogs ist für Dich kostenlos und verpflichtet Dich zu keinerlei Verträgen. 

  • Müssen die Ausbildungskosten als Einmalzahlung getätigt werden?

    Sicherlich gibt es in den unterschiedlichen Ausbildungsstätten verschiedene Abrechnungssysteme. Bei Kompass-Dogs ist die Bezahlung in monatlichen Raten gängig. 

  • Wie lange dauert die Ausbildung zum Assistenzhund?

    In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden. Sowohl bei der Selbstausbildung als auch bei der Fremdausbildung schreibt die Assistenzhundeverordnung einen Umfang von 60 Zeitstunden vor. Diese können ganz individuell in Anspruch genommen werden. Dabei darf die Ausbildungsdauer von 2 Monaten nicht unterschritten werden. 

    Die Dauer der Ausbildung hängt also vom Trainingsrhythmus ab. Welche zeitlichen Abstände zwischen den Trainingseinheiten für Dich optimal sind und welchen zeitlichen Umfang eine Trainingseinheit haben soll, können wir ganz individuell festlegen.

  • Kann man die Assistenzhundeausbildung abkürzen?

    Wenn der Assistenznehmer bereits eine Ausbildung mit einem anderen Hund absolviert oder begleitet hat, ist eine Abkürzung der Ausbildung möglich. Eigentlich schreibt die Assistenzhundeverordnung eine Mindest-Trainingsstunden-Anzahl von 60 Stunden (verteilt auf einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten) vor. In dem genannten Fall, kann von diesen zeitlichen Vorgaben abgewichen werden. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

  • Wie lange darf ein Assistenzhund arbeiten? Wann muss er in Rente gehen?

    Wenn der Assistenzhund eine anerkannte Prüfung durchlaufen hat, ist das Zertifikat bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres vom Assistenzhund gültig. 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit hat man die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Dazu wird ein tierärztliches Attest notwendig sein, welches belegt, dass er weiterhin gesundheitlich geeignet ist, als Assistenzhund zu arbeiten. Dieses Attest darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Die Verlängerung der Zertifizierung kann bei jedem zugelassenen Prüfer beantragt werden und kann bis zu 12 Monate umfassen. Dieser Vorgang ist 2x erlaubt. 6 Monate vor dem 11. Geburtstag des Assistenzhundes könnte man somit eine erneute Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen. Auch dazu ist die Vorlage des aktuellen tierärztlichen Attests notwendig. Weitere Verlängerungen sind dann nicht mehr möglich. 

  • Muss ich meinen Assistenzhund kennzeichnen?

    Wenn Du mit Deinem Hund in der Öffentlichkeit unterwegs bist, bleibt es Dir überlassen, ob Du ihn kennzeichnen möchtest, oder nicht. Wichtig wird die Kennzeichnung erst dann, wenn Du Deinen Assistenzhund in öffentliche Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen mitnehmen möchtest, in denen Hunde eigentlich nicht erlaubt sind. Das Abzeichen, welches Du nach einer anerkannten Abschlussprüfung bekommst, musst Du bei Inanspruchnahme der Sonderzutrittsrechte sichtbar auf einer Kenndecke, einem Geschirr, am Halsband oder auf sonstiger Weise an Deinem Assistenzhund befestigen. Solltest Du das offizielle Assistenzhunde-Abzeichen einmal nicht dabei haben, kannst Du Deinen Hund auch auf andere Weise als Assistenzhund kennzeichnen. Du bist in einem solchen Fall allerdings dazu verpflichtet, Deinen Ausweis, welchen Du zusammen mit dem Abzeichen bekommen hast, vorzuzeigen. Die abweichende Kennzeichnung muss ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Ansonsten kannst Du immer frei entscheiden, wann Du ihn kennzeichnen möchtest oder nicht. 

  • Darf ich meinen Assistenzhund überall mithinnehmen?

    Wenn Du mit Deinem Hund eine anerkannte Prüfung abgelegt hast und die offizielle Kennzeichnung und den entsprechenden Ausweis mitführst, darf Dir der Zutritt wegen der Begleitung Deines Assistenzhundes nicht verweigert werden. Die Sonderzutrittsrechte ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind.

    Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt. 

    Die Zutrittsrechte während der Ausbildungszeit sind nicht genauer definiert. Hier solltest Du Dich im Vorfeld informieren. Wenn Du Dich freundlich vorstellst und die Situation erklärst, sollte es in der Regel kein Problem sein. Es ist ratsam schriftlichen Kontakt aufzunehmen, damit Du die Zutrittszusage beim Besuch der Einrichtung im Zweifelsfall vorlegen kannst. Das wird Dir mögliche unangenehme Situationen erleichtern können. Dein Hund muss in jedem Fall als Assistenzhund gekennzeichnet sein und auch das Mitführen der Ausbildungsbescheinigung ist besonders wichtig. 

  • Bekommt mein Hund Pausen, oder muss er durchgehend arbeiten?

    Pausen sind für Deinen Assistenzhund sehr wichtig. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten und den rassespezifischen Bedürfnissen wird auch das Ruhebedürfnis Deines Hundes eine große Rolle in der Assistenzhundeausbildung spielen. Ein Teil der Ausbildung wird daraus bestehen, dass Du lernst, wie Du Deinen Hund artgerecht auslasten und beschäftigen kannst. Aber auch das Lesen der Körpersprache von Hunden wird in der Ausbildung thematisiert, damit Du die Bedürfnisse Deines Hundes erkennen kannst und für entsprechende Auszeiten und die notwendige Ruhe sorgen kannst. 

    In anhaltenden Krisensituationen kann es notwendig sein, dass Dein Assistenzhund phasenweise von einer weiteren Bezugsperson betreut wird. Ein Spaziergang ohne den Assistenznehmer ist für den Hund eine eindeutige Pause und wird ihm sicherlich gut tun. Wann genau das von Nöten ist, können wir gemeinsam erarbeiten. Du wirst aber zwangsläufig ein gutes Gespür für die Bedürfnisse Deines Assistenzhundes entwickeln.

    In der Assistenzhundeverordnung sind diese Inhalte als fester Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben und sollten somit in jeder Assistenzhundeschule vermittelt werden. 

  • Was ist bei der Haftpflichtversicherung eines Assistenzhundes zu beachten?

    Als Halter eines Assistenzhundes muss Du eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500€ zur Deckung der durch den Hund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abschließen. 

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und sonstige Schäden abdecken. 

zurück zur Übersicht
Share by: