Assistenzhundeprüfung

Assistenzhundeprüfung

  • Bin ich verpflichtet eine Prüfung abzulegen?

    Eine Prüfung am Ende Deiner Assistenzhundeausbildung ist nur dann relevant, wenn Du die besonderen Zutrittsrechte für Assistenzhunde nutzen möchtest und ihn als solchen kennzeichnen möchtest. Wenn Du die Unterstützung Deines speziell ausgebildeten Hundes vor allem Zuhause benötigst und nicht unbedingt darauf angewiesen bist, ihn in öffentliche Anlagen und Gebäude mitzunehmen, in denen Hunde eigentlich verboten sind, dann kommt für Dich auch eine Assistenzhundeausbildung ohne anschließende Prüfung in Frage. Du darfst Deinen Hund dann zwar nicht als ,,Assistenzhund" bezeichnen; er darf Dich Zuhause und überall, wo keine Sonderzutrittsrechte von Nöten sind aber genauso unterstützen, wie ein Assistenzhund. Auf die Kennzeichnung Deines Hundes müsstest Du verzichten, da der Begriff ,,Assistenzhund" den geprüften Hunden vorbehalten ist. 

    Solltest Du also auf die besonderen Rechte von Assistenzhunden verzichten können und möchtest einen Begleiter an Deiner Seite, der Dich vor allem im häuslichen Rahmen wie ein Assistenzhund unterstützt, so ist auch das ohne weiteres möglich.

    Die Entscheidung bezüglich der Prüfung kannst Du auch noch während der Ausbildung treffen. Ich kläre Dich dazu gerne noch genauer über die Vor- und Nachteile beider Varianten auf. 

  • Wie viele Assistenzleistungen muss ein Assistenzhund beherrschen?

    Insgesamt muss ein Assistenzhund 5 Hilfestellungen leisten können. Diese werden an die individuellen Möglichkeiten des Hundes und den Bedürfnissen des Assistenznehmers angepasst. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein PSB-Assistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein PSB-Assistenzhund sollte Dir Sicherheit geben können, in dem er in bestimmten Situationen ganz gezielt Deine Nähe sucht und Körperkontakt aufbaut. Alternativ kann er sich auch zwischen Dir und anderen Menschen positionieren, um etwas Distanz zu schaffen, sodass die Situation für Dich angenehmer wird. Eine weitere Assistenzleistung, die Dein PSB-Assistenzhund können sollte, ist das Ausführen einer Notfallmaßnahme. Das kann zum Beispiel das Führen zu einer Sitzgelegenheit oder dem Ausgang sein. Er kann auch Körperkontakt zur Beruhigung aufnehmen oder weitere Zustandsveränderungen anzeigen, damit Du beispielsweise Entspannungstechniken beginnen oder Medikamente einnehmen kannst. Aber auch das Kontaktliegen, Hilfeholen oder Unterbrechen von Dissoziationen, Flashbacks, Albträumen und Panikattacken kann zu diesen Notfallmaßnahmen zählen. 

    Des Weiteren werden noch Drei von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Das kann zum Beispiel das Erinnern an die Medikamenteneinnahme, das Apportieren von benötigten Gegenständen, das Anzeigen von Signaltönen (Rauchmelder, Wecker), das Einschalten des Lichtes oder auch das Bedienen von Notfallsystemen sein. Es gibt noch zahlreiche weitere Assistenzleistungen, die individuell auf jedes Team angepasst sind und selber ausgewählt werden können. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein Warn- und Anzeigeassistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein Warn-  und Anzeigeassistenzhund muss eine medizinische Notfallsituation oder eine Veränderung Deines körperlichen Zustandes zuverlässig anzeigen. Er sollte eine Notfallmaßnahme ausführen können wie beispielsweise das Apportieren des Telefons, der Notfallmappe, eines medizinischen Gerätes oder andere Hilfsmittel. Auch Hilfe holen oder das Betätigen eines Notfallknopfes könnte zu einer dieser Maßnahmen gehören. Selbstverständlich muss Dein Assistenzhund nur eine dieser Notfallmaßnahmen beherrschen. Die Auswahl der Maßnahme übernimmst natürlich Du. 

    Des Weiteren werden 3 von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Hier sind einige Beispiele: Wecken bei Signaltönen, Anzeigen des Alarms medizinischer Geräte, Öffnen von Türen in Notsituationen, Bedienen des Lichtschalters oder das Erinnern an die Medikamenteneinnahme. 


  • Muss mein Hund für die Prüfung kastriert sein?

    Die Verordnung schreibt hierzu nichts Konkretes vor. Dementsprechend gibt es keine Kastrationspflicht für Assistenzhunde. Sollte eine Kastration bei Deinem Hund aus gesundheitlichen Gründen also nicht notwendig sein, so wird auf diesen Eingriff, wie bei jedem Familienhund, verzichtet. 

  • Darf ich eine Bezugsperson zur Prüfung mitnehmen?

    Ja, das ist möglich. Die Assistenzhundeverordnung erlaubt die Begleitung der Prüfung durch Dritte, sofern diese keinen Einfluss auf die Prüfung nehmen oder in das Prüfungsgeschehen eingreifen. 


    Wenn eine feste Bezugsperson aufgrund der Beeinträchtigung oder des Alters vom Assistenznehmer miteinbezogen wurde, so sollte diese Person den Prüfungstag selbstverständlich begleiten. Bei Assistenznehmern unter 16 Jahren ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Sie wird im Ausbildungnachweis namentlich vermerkt. 


    Aber auch wenn es sich nicht um eine fest einbezogene Bezugsperson handelt, darfst Du diese Begleitperson zur Prüfung mitnehmen. Sie darf das Prüfungsgeschehen im Vergleich zur festen Bezugsperson nur keinesfalls beeinflussen!

  • Bekomme ich nach der Prüfung eine Kennzeichnung für meinen Hund?

    Nach einer erfolgreichen Prüfung bekommst Du einen entsprechenden Ausweis und auch eine Kennzeichnung für Deinen Assistenzhund. Diese Kennzeichnung ist bundesweit einheitlich und es handelt sich um eine weiße Plakette in Form eines Anhängers. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

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  • Bin ich verpflichtet eine Prüfung abzulegen?

    Eine Prüfung am Ende Deiner Assistenzhundeausbildung ist nur dann relevant, wenn Du die besonderen Zutrittsrechte für Assistenzhunde nutzen möchtest und ihn als solchen kennzeichnen möchtest. Wenn Du die Unterstützung Deines speziell ausgebildeten Hundes vor allem Zuhause benötigst und nicht unbedingt darauf angewiesen bist, ihn in öffentliche Anlagen und Gebäude mitzunehmen, in denen Hunde eigentlich verboten sind, dann kommt für Dich auch eine Assistenzhundeausbildung ohne anschließende Prüfung in Frage. Du darfst Deinen Hund dann zwar nicht als ,,Assistenzhund" bezeichnen; er darf Dich Zuhause und überall, wo keine Sonderzutrittsrechte von Nöten sind aber genauso unterstützen, wie ein Assistenzhund. Auf die Kennzeichnung Deines Hundes müsstest Du verzichten, da der Begriff ,,Assistenzhund" den geprüften Hunden vorbehalten ist. 

    Solltest Du also auf die besonderen Rechte von Assistenzhunden verzichten können und möchtest einen Begleiter an Deiner Seite, der Dich vor allem im häuslichen Rahmen wie ein Assistenzhund unterstützt, so ist auch das ohne weiteres möglich.

    Die Entscheidung bezüglich der Prüfung kannst Du auch noch während der Ausbildung treffen. Ich kläre Dich dazu gerne noch genauer über die Vor- und Nachteile beider Varianten auf. 

  • Wie viele Assistenzleistungen muss ein Assistenzhund beherrschen?

    Insgesamt muss ein Assistenzhund 5 Hilfestellungen leisten können. Diese werden an die individuellen Möglichkeiten des Hundes und den Bedürfnissen des Assistenznehmers angepasst. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein PSB-Assistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein PSB-Assistenzhund sollte Dir Sicherheit geben können, in dem er in bestimmten Situationen ganz gezielt Deine Nähe sucht und Körperkontakt aufbaut. Alternativ kann er sich auch zwischen Dir und anderen Menschen positionieren, um etwas Distanz zu schaffen, sodass die Situation für Dich angenehmer wird. Eine weitere Assistenzleistung, die Dein PSB-Assistenzhund können sollte, ist das Ausführen einer Notfallmaßnahme. Das kann zum Beispiel das Führen zu einer Sitzgelegenheit oder dem Ausgang sein. Er kann auch Körperkontakt zur Beruhigung aufnehmen oder weitere Zustandsveränderungen anzeigen, damit Du beispielsweise Entspannungstechniken beginnen oder Medikamente einnehmen kannst. Aber auch das Kontaktliegen, Hilfeholen oder Unterbrechen von Dissoziationen, Flashbacks, Albträumen und Panikattacken kann zu diesen Notfallmaßnahmen zählen. 

    Des Weiteren werden noch Drei von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Das kann zum Beispiel das Erinnern an die Medikamenteneinnahme, das Apportieren von benötigten Gegenständen, das Anzeigen von Signaltönen (Rauchmelder, Wecker), das Einschalten des Lichtes oder auch das Bedienen von Notfallsystemen sein. Es gibt noch zahlreiche weitere Assistenzleistungen, die individuell auf jedes Team angepasst sind und selber ausgewählt werden können. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein Warn- und Anzeigeassistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein Warn-  und Anzeigeassistenzhund muss eine medizinische Notfallsituation oder eine Veränderung Deines körperlichen Zustandes zuverlässig anzeigen. Er sollte eine Notfallmaßnahme ausführen können wie beispielsweise das Apportieren des Telefons, der Notfallmappe, eines medizinischen Gerätes oder andere Hilfsmittel. Auch Hilfe holen oder das Betätigen eines Notfallknopfes könnte zu einer dieser Maßnahmen gehören. Selbstverständlich muss Dein Assistenzhund nur eine dieser Notfallmaßnahmen beherrschen. Die Auswahl der Maßnahme übernimmst natürlich Du. 

    Des Weiteren werden 3 von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Hier sind einige Beispiele: Wecken bei Signaltönen, Anzeigen des Alarms medizinischer Geräte, Öffnen von Türen in Notsituationen, Bedienen des Lichtschalters oder das Erinnern an die Medikamenteneinnahme. 


  • Muss mein Hund für die Prüfung kastriert sein?

    Die Verordnung schreibt hierzu nichts Konkretes vor. Dementsprechend gibt es keine Kastrationspflicht für Assistenzhunde. Sollte eine Kastration bei Deinem Hund aus gesundheitlichen Gründen also nicht notwendig sein, so wird auf diesen Eingriff, wie bei jedem Familienhund, verzichtet. 

  • Darf ich eine Bezugsperson zur Prüfung mitnehmen?

    Ja, das ist möglich. Die Assistenzhundeverordnung erlaubt die Begleitung der Prüfung durch Dritte, sofern diese keinen Einfluss auf die Prüfung nehmen oder in das Prüfungsgeschehen eingreifen. 


    Wenn eine feste Bezugsperson aufgrund der Beeinträchtigung oder des Alters vom Assistenznehmer miteinbezogen wurde, so sollte diese Person den Prüfungstag selbstverständlich begleiten. Bei Assistenznehmern unter 16 Jahren ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Sie wird im Ausbildungnachweis namentlich vermerkt. 


    Aber auch wenn es sich nicht um eine fest einbezogene Bezugsperson handelt, darfst Du diese Begleitperson zur Prüfung mitnehmen. Sie darf das Prüfungsgeschehen im Vergleich zur festen Bezugsperson nur keinesfalls beeinflussen!

  • Bekomme ich nach der Prüfung eine Kennzeichnung für meinen Hund?

    Nach einer erfolgreichen Prüfung bekommst Du einen entsprechenden Ausweis und auch eine Kennzeichnung für Deinen Assistenzhund. Diese Kennzeichnung ist bundesweit einheitlich und es handelt sich um eine weiße Plakette in Form eines Anhängers. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

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  • Bin ich verpflichtet eine Prüfung abzulegen?

    Eine Prüfung am Ende Deiner Assistenzhundeausbildung ist nur dann relevant, wenn Du die besonderen Zutrittsrechte für Assistenzhunde nutzen möchtest und ihn als solchen kennzeichnen möchtest. Wenn Du die Unterstützung Deines speziell ausgebildeten Hundes vor allem Zuhause benötigst und nicht unbedingt darauf angewiesen bist, ihn in öffentliche Anlagen und Gebäude mitzunehmen, in denen Hunde eigentlich verboten sind, dann kommt für Dich auch eine Assistenzhundeausbildung ohne anschließende Prüfung in Frage. Du darfst Deinen Hund dann zwar nicht als ,,Assistenzhund" bezeichnen; er darf Dich Zuhause und überall, wo keine Sonderzutrittsrechte von Nöten sind aber genauso unterstützen, wie ein Assistenzhund. Auf die Kennzeichnung Deines Hundes müsstest Du verzichten, da der Begriff ,,Assistenzhund" den geprüften Hunden vorbehalten ist. 

    Solltest Du also auf die besonderen Rechte von Assistenzhunden verzichten können und möchtest einen Begleiter an Deiner Seite, der Dich vor allem im häuslichen Rahmen wie ein Assistenzhund unterstützt, so ist auch das ohne weiteres möglich.

    Die Entscheidung bezüglich der Prüfung kannst Du auch noch während der Ausbildung treffen. Ich kläre Dich dazu gerne noch genauer über die Vor- und Nachteile beider Varianten auf. 

  • Wie viele Assistenzleistungen muss ein Assistenzhund beherrschen?

    Insgesamt muss ein Assistenzhund 5 Hilfestellungen leisten können. Diese werden an die individuellen Möglichkeiten des Hundes und den Bedürfnissen des Assistenznehmers angepasst. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein PSB-Assistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein PSB-Assistenzhund sollte Dir Sicherheit geben können, in dem er in bestimmten Situationen ganz gezielt Deine Nähe sucht und Körperkontakt aufbaut. Alternativ kann er sich auch zwischen Dir und anderen Menschen positionieren, um etwas Distanz zu schaffen, sodass die Situation für Dich angenehmer wird. Eine weitere Assistenzleistung, die Dein PSB-Assistenzhund können sollte, ist das Ausführen einer Notfallmaßnahme. Das kann zum Beispiel das Führen zu einer Sitzgelegenheit oder dem Ausgang sein. Er kann auch Körperkontakt zur Beruhigung aufnehmen oder weitere Zustandsveränderungen anzeigen, damit Du beispielsweise Entspannungstechniken beginnen oder Medikamente einnehmen kannst. Aber auch das Kontaktliegen, Hilfeholen oder Unterbrechen von Dissoziationen, Flashbacks, Albträumen und Panikattacken kann zu diesen Notfallmaßnahmen zählen. 

    Des Weiteren werden noch Drei von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Das kann zum Beispiel das Erinnern an die Medikamenteneinnahme, das Apportieren von benötigten Gegenständen, das Anzeigen von Signaltönen (Rauchmelder, Wecker), das Einschalten des Lichtes oder auch das Bedienen von Notfallsystemen sein. Es gibt noch zahlreiche weitere Assistenzleistungen, die individuell auf jedes Team angepasst sind und selber ausgewählt werden können. 

  • Welche Assistenzleistungen muss ein Warn- und Anzeigeassistenzhund in der Prüfung zeigen?

    Grundsätzlich sind für jede Assistenzhundeart 2 Assistenzleistungen vorgeschrieben. Diese müssen in der Prüfung definitiv gezeigt werden. 3 weitere Assistenzleistungen kannst Du frei wählen.


    Dein Warn-  und Anzeigeassistenzhund muss eine medizinische Notfallsituation oder eine Veränderung Deines körperlichen Zustandes zuverlässig anzeigen. Er sollte eine Notfallmaßnahme ausführen können wie beispielsweise das Apportieren des Telefons, der Notfallmappe, eines medizinischen Gerätes oder andere Hilfsmittel. Auch Hilfe holen oder das Betätigen eines Notfallknopfes könnte zu einer dieser Maßnahmen gehören. Selbstverständlich muss Dein Assistenzhund nur eine dieser Notfallmaßnahmen beherrschen. Die Auswahl der Maßnahme übernimmst natürlich Du. 

    Des Weiteren werden 3 von Dir gewählte Assistenzleistungen geprüft. Hier sind einige Beispiele: Wecken bei Signaltönen, Anzeigen des Alarms medizinischer Geräte, Öffnen von Türen in Notsituationen, Bedienen des Lichtschalters oder das Erinnern an die Medikamenteneinnahme. 


  • Muss mein Hund für die Prüfung kastriert sein?

    Die Verordnung schreibt hierzu nichts Konkretes vor. Dementsprechend gibt es keine Kastrationspflicht für Assistenzhunde. Sollte eine Kastration bei Deinem Hund aus gesundheitlichen Gründen also nicht notwendig sein, so wird auf diesen Eingriff, wie bei jedem Familienhund, verzichtet. 

  • Darf ich eine Bezugsperson zur Prüfung mitnehmen?

    Ja, das ist möglich. Die Assistenzhundeverordnung erlaubt die Begleitung der Prüfung durch Dritte, sofern diese keinen Einfluss auf die Prüfung nehmen oder in das Prüfungsgeschehen eingreifen. 


    Wenn eine feste Bezugsperson aufgrund der Beeinträchtigung oder des Alters vom Assistenznehmer miteinbezogen wurde, so sollte diese Person den Prüfungstag selbstverständlich begleiten. Bei Assistenznehmern unter 16 Jahren ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Sie wird im Ausbildungnachweis namentlich vermerkt. 


    Aber auch wenn es sich nicht um eine fest einbezogene Bezugsperson handelt, darfst Du diese Begleitperson zur Prüfung mitnehmen. Sie darf das Prüfungsgeschehen im Vergleich zur festen Bezugsperson nur keinesfalls beeinflussen!

  • Bekomme ich nach der Prüfung eine Kennzeichnung für meinen Hund?

    Nach einer erfolgreichen Prüfung bekommst Du einen entsprechenden Ausweis und auch eine Kennzeichnung für Deinen Assistenzhund. Diese Kennzeichnung ist bundesweit einheitlich und es handelt sich um eine weiße Plakette in Form eines Anhängers. 

  • Kann ich auch nach dem Ausbildungsende weitere Assistenzhundetrainingsstunden in Anspruch nehmen?

    Ja definitiv! Auch die Nachbetreuung von Assistenzhundeteams gehört zu den Aufgaben einer jeder anerkannten Ausbildungsstätte (§ 12f Satz 3 BGG). Melde Dich also gerne, wenn es auch nach dem Abschluss Deiner Assistenzhundeausbildung noch Fragen oder Trainingsbedarf gibt. 

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