Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der individuelle Aufgaben erlernt, um seinen Halter im Alltag zu unterstützen. Assistenzhunde werden für verschiedenste Krankheitsbilder ausgebildet, dazu gehören unter anderem: Diabetes, Epilepsie, motorische Beeinträchtigungen, Gehörbeeinträchtigungen, Autismus oder psychische Erkrankungen. Im Vergleich zu Therapiehunden sind Assistenzhunde ausschließlich für eine Person ausgebildet und auf dessen Bedürfnisse spezialisiert. Ein Therapiehund hingegen lebt nicht beim Betroffenen, sondern wird im Rahmen einer tiergestützten Intervention durch Pädagogen/Therapeuten beim Betroffenen eingesetzt. Er lebt also beim jeweiligen Dienstleister, welcher ihn unterstützend in der Arbeit mit unterschiedlichen Klienten einsetzt.
Als Assistenznehmer wird der Halter/die Halterin eines Assistenzhundes bezeichnet. Die Person leidet an einer Erkrankung, für die ihr Assistenzhund speziell ausgebildet worden ist. Sie nimmt die sogenannten Assistenzleistungen des Hundes in Anspruch und wird daher als „Assistenznehmer“ bezeichnet.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Blindenführhunde
Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
Mobilitäts-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
Signal-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
Warn- und Anzeige-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
PSB-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen
Der Begriff ,,psychosoziale Beeinträchtigung“ umfasst alle psychischen und psychiatrischen Erkrankungsbilder. Somit sind beispielsweise Depressionen, Angst- und Panikstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder verschiedene Persönlichkeitsstörungen darin inbegriffen. Auch die Autismus-Spektrum-Störung gehört zu den Beeinträchtigungen, welche in Verbindung mit einem PSB-Assistenzhund gebracht werden kann.
Ein ,,PSB-Assistenzhund" ist ein speziell für psychosoziale Beeinträchtigungen ausgebildeter Hund, der seinen Halter im Alltag begleitet und unterstützt.
Er kann dem Assistenznehmer eine Zukunft mit neuen Perspektiven und mehr Freiheit ermöglichen. Das Ziel eines solchen Projektes ist die Verbesserung der Einschränkungen in der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Fällt es Dir beispielsweise schwer das Haus zu verlassen oder einkaufen zu gehen?
Begleitet Dich ein Gefühl von Unsicherheit und Anspannung, wenn Du Dich in Menschenmengen bewegst?
Fällt es Dir schwer eine gesunde Tagesstruktur einzuhalten?
Leidest Du womöglich unter Panikattacken oder psychisch bedingten Krampfanfällen?
Hemmen Dich Ängste Dein Leben so zu leben, wie Du es Dir eigentlich wünschst?
Bei diesen und vielen weiteren Themen, kann Dir Dein PSB-Assistenzhund eine gute Unterstützung sein.
Er kann Dir beispielsweise Deine Anspannungen anzeigen und Dir mit gezielten Körperkontaktaufgaben helfen diese zu reduzieren. Er kann Menschen auf Distanz halten, indem er sich blockierend dazwischen stellt oder Dir im Notfall eine Tasche mit Hilfsmitteln bringen. Aber auch Hilfen zur Strukturierung Deines Alltags und weitere individuell ausgewählte Assistenzleistungen sind möglich.
Zusatz: Assistenzhunde für Menschen mit psychisch bedingten (dissoziativen) Krampfanfällen werden in der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 ebenfalls als PSB-Assistenzhunde definiert. Sie sind keine Warn- und Anzeigeassistenzhunde.
Warn – und Anzeigeassistenzhunde werden für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen ausgebildet.
Handelt es sich um psychisch bedingte (dissoziative) Krampfanfälle, werden diese Assistenzhunde laut der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 nicht als Warn- und Anzeigeassistenzhunde eingeordnet, sondern gelten als PSB-Assistenzhunde.
In der Ausbildung von Assistenzhunden wird zwischen der Fremdausbildung und der Selbstausbildung differenziert.
Bei einer Fremdausbildung lebt der angehende Assistenzhund zunächst beim spezialisierten Assistenzhundetrainer. Nach einer individuellen Trainingsdauer erfolgt die Zeit der Übergabe, die vom Trainer begleitet wird.
In einer Selbstausbildung lebt der Assistenzhund bereits während der Ausbildungszeit bei seinem zukünftigen Halter. Der Assistenznehmer besucht dazu mit seinem Hund regelmäßig eine entsprechende Hundeschule und erlernt dort den Aufbau der einzelnen Trainingsschritte. Diese werden dann Zuhause so trainiert und gefestigt, dass im nächsten Training darauf aufgebaut werden kann. Auch zwischen den Trainingsstunden steht der zuständige Trainer/die Trainerin dabei für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Jede Assistenzhundeausbildung sollte individuell geplant werden. Die Dauer der Ausbildung kann dementsprechend variieren und ist vom Umfang und der Komplexität der Assistenzleistungen abhängig.
In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden.
Das Durchlaufen der Ausbildung in kürzerer Zeit ist ebefalls möglich, sofern der Hund und Halter dem Tempo gewachsen sind. Die Ausbildungsdauer von 2 Monaten darf allerdings nicht unterschritten werden.
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben bezüglich der Rasse eines Assistenzhundes. Mischlinge sind somit genauso zulässig wie reinrassige Hunde. Der ausgewählte Hund muss allerdings die gesundheitliche und charakterliche Eignung vorweisen.
Sollte noch kein Hund bei Dir leben, ist es sinnvoll sich im Vorfeld mit einer Assistenzhundeschule in Verbindung zu setzen, um sich bezüglich der Auswahl beraten und unterstützen zu lassen. Die Anschaffung eines Welpen ist genauso denkbar die Suche nach einem geeigneten Junghund.
Lebt bereits ein Hund bei Dir, ist es möglich diesen auf seine Eignung zu testen.
Weitere Informationen bezüglich der Vorgaben für Assistenzhunde findest Du in der Kategorie „Vorgaben für den Hund“.
Die Sonderzutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind. Dir darf der Zutritt wegen der Begleitung Deines geprüften Assistenzhundes nicht verweigert werden, sofern Ihr eine anerkannte Prüfung abgelegt habt und die offizielle Kennzeichnung und den Ausweis mitführt.
Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt.
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der individuelle Aufgaben erlernt, um seinen Halter im Alltag zu unterstützen. Assistenzhunde werden für verschiedenste Krankheitsbilder ausgebildet, dazu gehören unter anderem: Diabetes, Epilepsie, motorische Beeinträchtigungen, Gehörbeeinträchtigungen, Autismus oder psychische Erkrankungen. Im Vergleich zu Therapiehunden sind Assistenzhunde ausschließlich für eine Person ausgebildet und auf dessen Bedürfnisse spezialisiert. Ein Therapiehund hingegen lebt nicht beim Betroffenen, sondern wird im Rahmen einer tiergestützten Intervention durch Pädagogen/Therapeuten beim Betroffenen eingesetzt. Er lebt also beim jeweiligen Dienstleister, welcher ihn unterstützend in der Arbeit mit unterschiedlichen Klienten einsetzt.
Als Assistenznehmer wird der Halter/die Halterin eines Assistenzhundes bezeichnet. Die Person leidet an einer Erkrankung, für die ihr Assistenzhund speziell ausgebildet worden ist. Sie nimmt die sogenannten Assistenzleistungen des Hundes in Anspruch und wird daher als „Assistenznehmer“ bezeichnet.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Blindenführhunde
Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
Mobilitäts-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
Signal-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
Warn- und Anzeige-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
PSB-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen
Der Begriff ,,psychosoziale Beeinträchtigung“ umfasst alle psychischen und psychiatrischen Erkrankungsbilder. Somit sind beispielsweise Depressionen, Angst- und Panikstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder verschiedene Persönlichkeitsstörungen darin inbegriffen. Auch die Autismus-Spektrum-Störung gehört zu den Beeinträchtigungen, welche in Verbindung mit einem PSB-Assistenzhund gebracht werden kann.
Ein ,,PSB-Assistenzhund" ist ein speziell für psychosoziale Beeinträchtigungen ausgebildeter Hund, der seinen Halter im Alltag begleitet und unterstützt.
Er kann dem Assistenznehmer eine Zukunft mit neuen Perspektiven und mehr Freiheit ermöglichen. Das Ziel eines solchen Projektes ist die Verbesserung der Einschränkungen in der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Fällt es Dir beispielsweise schwer das Haus zu verlassen oder einkaufen zu gehen?
Begleitet Dich ein Gefühl von Unsicherheit und Anspannung, wenn Du Dich in Menschenmengen bewegst?
Fällt es Dir schwer eine gesunde Tagesstruktur einzuhalten?
Leidest Du womöglich unter Panikattacken oder psychisch bedingten Krampfanfällen?
Hemmen Dich Ängste Dein Leben so zu leben, wie Du es Dir eigentlich wünschst?
Bei diesen und vielen weiteren Themen, kann Dir Dein PSB-Assistenzhund eine gute Unterstützung sein.
Er kann Dir beispielsweise Deine Anspannungen anzeigen und Dir mit gezielten Körperkontaktaufgaben helfen diese zu reduzieren. Er kann Menschen auf Distanz halten, indem er sich blockierend dazwischen stellt oder Dir im Notfall eine Tasche mit Hilfsmitteln bringen. Aber auch Hilfen zur Strukturierung Deines Alltags und weitere individuell ausgewählte Assistenzleistungen sind möglich.
Zusatz: Assistenzhunde für Menschen mit psychisch bedingten (dissoziativen) Krampfanfällen werden in der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 ebenfalls als PSB-Assistenzhunde definiert. Sie sind keine Warn- und Anzeigeassistenzhunde.
Warn – und Anzeigeassistenzhunde werden für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen ausgebildet.
Handelt es sich um psychisch bedingte (dissoziative) Krampfanfälle, werden diese Assistenzhunde laut der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 nicht als Warn- und Anzeigeassistenzhunde eingeordnet, sondern gelten als PSB-Assistenzhunde.
In der Ausbildung von Assistenzhunden wird zwischen der Fremdausbildung und der Selbstausbildung differenziert.
Bei einer Fremdausbildung lebt der angehende Assistenzhund zunächst beim spezialisierten Assistenzhundetrainer. Nach einer individuellen Trainingsdauer erfolgt die Zeit der Übergabe, die vom Trainer begleitet wird.
In einer Selbstausbildung lebt der Assistenzhund bereits während der Ausbildungszeit bei seinem zukünftigen Halter. Der Assistenznehmer besucht dazu mit seinem Hund regelmäßig eine entsprechende Hundeschule und erlernt dort den Aufbau der einzelnen Trainingsschritte. Diese werden dann Zuhause so trainiert und gefestigt, dass im nächsten Training darauf aufgebaut werden kann. Auch zwischen den Trainingsstunden steht der zuständige Trainer/die Trainerin dabei für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Jede Assistenzhundeausbildung sollte individuell geplant werden. Die Dauer der Ausbildung kann dementsprechend variieren und ist vom Umfang und der Komplexität der Assistenzleistungen abhängig.
In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden.
Das Durchlaufen der Ausbildung in kürzerer Zeit ist ebefalls möglich, sofern der Hund und Halter dem Tempo gewachsen sind. Die Ausbildungsdauer von 2 Monaten darf allerdings nicht unterschritten werden.
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben bezüglich der Rasse eines Assistenzhundes. Mischlinge sind somit genauso zulässig wie reinrassige Hunde. Der ausgewählte Hund muss allerdings die gesundheitliche und charakterliche Eignung vorweisen.
Sollte noch kein Hund bei Dir leben, ist es sinnvoll sich im Vorfeld mit einer Assistenzhundeschule in Verbindung zu setzen, um sich bezüglich der Auswahl beraten und unterstützen zu lassen. Die Anschaffung eines Welpen ist genauso denkbar die Suche nach einem geeigneten Junghund.
Lebt bereits ein Hund bei Dir, ist es möglich diesen auf seine Eignung zu testen.
Weitere Informationen bezüglich der Vorgaben für Assistenzhunde findest Du in der Kategorie „Vorgaben für den Hund“.
Die Sonderzutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind. Dir darf der Zutritt wegen der Begleitung Deines geprüften Assistenzhundes nicht verweigert werden, sofern Ihr eine anerkannte Prüfung abgelegt habt und die offizielle Kennzeichnung und den Ausweis mitführt.
Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt.
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der individuelle Aufgaben erlernt, um seinen Halter im Alltag zu unterstützen. Assistenzhunde werden für verschiedenste Krankheitsbilder ausgebildet, dazu gehören unter anderem: Diabetes, Epilepsie, motorische Beeinträchtigungen, Gehörbeeinträchtigungen, Autismus oder psychische Erkrankungen. Im Vergleich zu Therapiehunden sind Assistenzhunde ausschließlich für eine Person ausgebildet und auf dessen Bedürfnisse spezialisiert. Ein Therapiehund hingegen lebt nicht beim Betroffenen, sondern wird im Rahmen einer tiergestützten Intervention durch Pädagogen/Therapeuten beim Betroffenen eingesetzt. Er lebt also beim jeweiligen Dienstleister, welcher ihn unterstützend in der Arbeit mit unterschiedlichen Klienten einsetzt.
Als Assistenznehmer wird der Halter/die Halterin eines Assistenzhundes bezeichnet. Die Person leidet an einer Erkrankung, für die ihr Assistenzhund speziell ausgebildet worden ist. Sie nimmt die sogenannten Assistenzleistungen des Hundes in Anspruch und wird daher als „Assistenznehmer“ bezeichnet.
Ja, das ist möglich! Assistenzhunde können auch für Kinder und Jugendliche ein große Bereicherung sein. Bei Assistenznehmern, die jünger als 16 Jahre sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwingend. Das schreibt der §13 der Assistenzhundeverordnung vor. Der Umfang der Einbeziehung wird in jedem Projekt individuell ausgestaltet. Bei Beteiligung einer Bezugsperson darf die Abschlussprüfung von dieser Person begleitet werden und auch im Ausbildungsnachweis wird die Bezugsperson mit vollständigem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum vermerkt.
Blindenführhunde
Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
Mobilitäts-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
Signal-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
Warn- und Anzeige-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
PSB-Assistenzhunde
Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen
Der Begriff ,,psychosoziale Beeinträchtigung“ umfasst alle psychischen und psychiatrischen Erkrankungsbilder. Somit sind beispielsweise Depressionen, Angst- und Panikstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder verschiedene Persönlichkeitsstörungen darin inbegriffen. Auch die Autismus-Spektrum-Störung gehört zu den Beeinträchtigungen, welche in Verbindung mit einem PSB-Assistenzhund gebracht werden kann.
Ein ,,PSB-Assistenzhund" ist ein speziell für psychosoziale Beeinträchtigungen ausgebildeter Hund, der seinen Halter im Alltag begleitet und unterstützt.
Er kann dem Assistenznehmer eine Zukunft mit neuen Perspektiven und mehr Freiheit ermöglichen. Das Ziel eines solchen Projektes ist die Verbesserung der Einschränkungen in der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Fällt es Dir beispielsweise schwer das Haus zu verlassen oder einkaufen zu gehen?
Begleitet Dich ein Gefühl von Unsicherheit und Anspannung, wenn Du Dich in Menschenmengen bewegst?
Fällt es Dir schwer eine gesunde Tagesstruktur einzuhalten?
Leidest Du womöglich unter Panikattacken oder psychisch bedingten Krampfanfällen?
Hemmen Dich Ängste Dein Leben so zu leben, wie Du es Dir eigentlich wünschst?
Bei diesen und vielen weiteren Themen, kann Dir Dein PSB-Assistenzhund eine gute Unterstützung sein.
Er kann Dir beispielsweise Deine Anspannungen anzeigen und Dir mit gezielten Körperkontaktaufgaben helfen diese zu reduzieren. Er kann Menschen auf Distanz halten, indem er sich blockierend dazwischen stellt oder Dir im Notfall eine Tasche mit Hilfsmitteln bringen. Aber auch Hilfen zur Strukturierung Deines Alltags und weitere individuell ausgewählte Assistenzleistungen sind möglich.
Zusatz: Assistenzhunde für Menschen mit psychisch bedingten (dissoziativen) Krampfanfällen werden in der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 ebenfalls als PSB-Assistenzhunde definiert. Sie sind keine Warn- und Anzeigeassistenzhunde.
Warn – und Anzeigeassistenzhunde werden für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen ausgebildet.
Handelt es sich um psychisch bedingte (dissoziative) Krampfanfälle, werden diese Assistenzhunde laut der Assistenzhundeverordnung vom 01.März 2023 nicht als Warn- und Anzeigeassistenzhunde eingeordnet, sondern gelten als PSB-Assistenzhunde.
In der Ausbildung von Assistenzhunden wird zwischen der Fremdausbildung und der Selbstausbildung differenziert.
Bei einer Fremdausbildung lebt der angehende Assistenzhund zunächst beim spezialisierten Assistenzhundetrainer. Nach einer individuellen Trainingsdauer erfolgt die Zeit der Übergabe, die vom Trainer begleitet wird.
In einer Selbstausbildung lebt der Assistenzhund bereits während der Ausbildungszeit bei seinem zukünftigen Halter. Der Assistenznehmer besucht dazu mit seinem Hund regelmäßig eine entsprechende Hundeschule und erlernt dort den Aufbau der einzelnen Trainingsschritte. Diese werden dann Zuhause so trainiert und gefestigt, dass im nächsten Training darauf aufgebaut werden kann. Auch zwischen den Trainingsstunden steht der zuständige Trainer/die Trainerin dabei für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Jede Assistenzhundeausbildung sollte individuell geplant werden. Die Dauer der Ausbildung kann dementsprechend variieren und ist vom Umfang und der Komplexität der Assistenzleistungen abhängig.
In der Regel sollten 1,5 – 2 Jahre Ausbildungszeit eingerechnet werden.
Das Durchlaufen der Ausbildung in kürzerer Zeit ist ebefalls möglich, sofern der Hund und Halter dem Tempo gewachsen sind. Die Ausbildungsdauer von 2 Monaten darf allerdings nicht unterschritten werden.
Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben bezüglich der Rasse eines Assistenzhundes. Mischlinge sind somit genauso zulässig wie reinrassige Hunde. Der ausgewählte Hund muss allerdings die gesundheitliche und charakterliche Eignung vorweisen.
Sollte noch kein Hund bei Dir leben, ist es sinnvoll sich im Vorfeld mit einer Assistenzhundeschule in Verbindung zu setzen, um sich bezüglich der Auswahl beraten und unterstützen zu lassen. Die Anschaffung eines Welpen ist genauso denkbar die Suche nach einem geeigneten Junghund.
Lebt bereits ein Hund bei Dir, ist es möglich diesen auf seine Eignung zu testen.
Weitere Informationen bezüglich der Vorgaben für Assistenzhunde findest Du in der Kategorie „Vorgaben für den Hund“.
Die Sonderzutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde ermöglichen Dir den gemeinsamen Zutritt mit Deinem Assistenzhund zu allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, in denen sich Menschen mit normaler Straßenkleidung aufhalten auch wenn dort normale Familienhunde verboten sind. Dir darf der Zutritt wegen der Begleitung Deines geprüften Assistenzhundes nicht verweigert werden, sofern Ihr eine anerkannte Prüfung abgelegt habt und die offizielle Kennzeichnung und den Ausweis mitführt.
Das Zutrittsrecht wird nicht in der Assistenzhundevorordnung, sondern im Behindertengleichstellungsgesetz (§12e) geregelt.